Kosten

In der Zahnklinik findet die obligatorische zahnärztliche Untersuchung der Kindergarten- und Primarschulkinder sowie der Jugendlichen in der Oberstufe aus Uster und Greifensee statt. Die Kosten hierfür übernehmen die Gemeinden  Uster und Greifensee.

Die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) hat per 1. Januar 2018 einen neuen Tarif herausgegeben (DENTOTAR®). Behandlungen in der Schulzahnklinik in Uster gehen zu Lasten der Eltern oder der Erziehungsberechtigten und gelten ab 1. Januar 2018 wie folgt:

• Kinderzahnmedizin und Prophylaxe:
• Kieferorthopädie:
• Sozialversicherungstarif:
• Individuelle Prämienverbilligung (IPV) *1)
CHF 1.02
CHF 1.05
CHF 1.00
CHF 1.00

*1) Der vergünstigte Tarif gilt nur in dem Jahr, in welchem die IPV bezogen wird. Der Nachweis über die IPV vom behandelten Kind muss VOR Behandlungsbeginn erbracht werden. Eine rückwirkende Vergünstigung ist nicht möglich. Es fallen nur jene Behandlungen darunter, welche den Richtlinien der Sozialmedizin entsprechen (festgelegter Schweregrad) und wirtschaftlich, einfach und zweckmässig sind.

Der Krankenkassenverband ist dem Tarifvertrag leider noch nicht beigetreten. Leistungen zu Lasten der Grundversicherung (KVG/OKP) werden daher noch mit dem alten Tarif zu einem Taxpunktwert von CHF 3.10 verrechnet.

Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich direkt an das zuständige Sozialamt Ihrer Wohngemeinde. Wir empfehlen Ihnen, dies vor dem Beginn einer Behandlung zu tun.

Es besteht die Möglichkeit der Teilzahlung von Rechnungen. Die Schulzahnklinik gewährt, nach Absprache vor der Behandlung, die Bezahlung der Rechnung in Teilzahlungen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Schulzahnklinik

Viele haben sich bestimmt schon gefragt: Braucht mein Kind eine Zahnversicherung?

Zahnarztkosten, die aufgrund einer Behandlung von kariösen Zähnen, also Löchern, entstehen, können Sie, als Eltern, vermeiden. Denn durch gute Mundhygiene, gesunde zahnfreundliche Ernährung und Fluoridierung der Zähne können Sie  viel zur Mundgesundheit Ihres Kindes beitragen.

Auf der anderen Seite ist mittlerweile fast jedes zweite Kind von Fehlstellungen der Zähne oder der Kiefer betroffen und benötigt eine Zahnspange. Die Kosten für Zahnkorrekturen hängen von der Art der Fehlstellung ab, können aber leicht mehrere tausend Franken erreichen.

Für den Abschluss einer zusätzlichen Zahnversicherung wird eine zahnärztliche Prüfung von den Krankenkassen verlangt. Diese entfällt je nach Krankenkasse bis zu einem vorgegebenen Mindestalter. Das Gebiss sollte in einem einwandfreien Zustand sein und es dürfen keine Behandlungen absehbar sein. Die meisten Versicherer haben eine Karenzfrist zwischen 6 und 18 Monaten. Das heisst, es kann eine Zeit dauern, bis die versicherten Leistungen tatsächlich übernommen werden.

Falls Sie für Ihr Kind eine Versicherung in Betracht ziehen, sollten Sie diese also schon in frühen Jahren abschliessen.

Die Devise lautet: „Je früher, desto besser!“

Wir begrüssen Sie und Ihr Kind bei Bedarf gern in der Zahnklinik!