Schulzahnärztliche Untersuchung
Die schulzahnärztliche Untersuchung findet in der Zahnklinik mit der Klasse in Begleitung der Lehrperson statt. Durch diese systematischen Untersuchungen ab dem Vorschulalter können Zahnschäden, Zahnstellungsprobleme und andere Erkrankungen im Mundbereich frühzeitig erkannt und dadurch spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Auf Wunsch führen die Zahnärzte der Zahnklinik auch die notwendigen Behandlungen durch.
Diese Untersuchung ist gesetzlich verpflichtend und findet einmal jährlich statt. Sie ist kostenlos, da laut §51 Gesundheitsgesetz (Stand 2. April 2007) und §2 Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege vom 15. November 1965 es Aufgabe der Gemeinden ist, Eltern und Schüler über die Ursache von Zahnschäden und die Möglichkeiten zur Gesunderhaltung aufzuklären und die Kosten für die obligatorische Untersuchung für alle Schüler im Volksschulalter zu tragen. Zur Volksschule bzw. zum Volksschulalter gehören Kindergarten, Primar- und Sekundarschule. Vor Entlassung des Kindes aus der Volksschulpflege werden in der 3. Sekundarstufe zusätzlich Bitewing-Röntgenaufnahmen gemacht, sofern keine aktuellen, zur Kariesdiagnostik geeigneten Röntgenbilder vorliegen. Auch dafür trägt die Gemeinde die Kosten.
Möchten Sie die jährliche Untersuchung Ihres Kindes bei einem privaten Zahnarzt durchführen lassen statt in der Schulzahnklinik, benötigt der schulzahnärztliche Dienst eine schriftliche Bestätigung durch den behandelnden Zahnarzt, dass diese erfolgt ist. Die Kosten werden in diesem Fall nicht durch die Zahnklinik übernommen und gehen zu Ihren Lasten.